Personenbeförderung auf Hänger

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  • #29785

    hallo

    Wollte nur mal fragen ob man auf einem Hänger, gezogen von einem Schlepper Personen transportieren darf?

    #91807

    Hallo Ernst,

    generell nicht, nur bei Brauchtumsveranstaltungen z.B. Karnevalumzügen. Die berühmte Ausfahrt am Vatertag ist ohne ausdrückliche Genehmigung gesetzeswidrig. Es gibt Unternehmen, die solche Fahrten anbieten z.B. im Weserbergland. Ich schätze das hier eine Dauergenehmigung vorliegt und die Anhänger neben der normalen TüV-Prüfung auch eine übliche Abnahme für Personentransport haben.

    Für eine Genehmingung brauchst auf jeden Fall eine TüV-Bescheinigung, dass der Anhänger über entsprechende Sitzgelegenheiten mit Sicherungsmitteln z.B. Gurte verfügt. Die Bordwand muss eine entsprechende Höhe haben und es muss eine Leiter mit Handlauf vorhanden sein. Hab von Leuten gehört, die eine Bank von der Bundeswehr auf nen Anhänger montiert haben und das abgenommen bekommen haben. Die Genehmigung ist meines Wissen bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, allerdings kommt es hier wohl immer auf den Sachbearbeiter an. Hörensagen zu folge sind Genehmigungen wohl schon abgelehnt wurden, aufgrund fehlenden Personenbeförderungsschein des Fahrers und entsprechender Eigung des Fahrzeuges.

    Alles im allen, ein schwieriges und rechtlich sehr komplexes Thema. Ich wollte mir schon länger einen entsprechenden Anhänger z.B. umgebaute Kutsche oder so zu legen, aber aufgrund der unklaren Rechtslage, jeder erzählt die was anderes und keiner gibt einem ne rechtsverbindliche Aussage, habe ich mein Vorhaben aufgegeben. Der Ärger, wenn was passiert, ist es mir persönlich nicht wert.

    Grüsse

    Michael

    #91809
    papa-n
    Teilnehmer

    Personenbeförderung ist sicherlich nur auf geeigneten Sitzplätzen möglich, maximale Anzahl: 8 + 1 Fahrer, so ist es zumindest mir mal bei der alten Klasse 3 beigebracht worden. Inwieweit dies bei Traktoren und Anhängern zutrifft, weis ich nicht, gefühlsmässig würde ich die Finger davon lassen. Andererseits sind bei Veranstaltungen, siehe Karneval, auch Personen auf den Anhängern. Die sind aber auf abgesperrtem Gelände….

    #91811
    klaus-l.
    Administrator

    Hallo Ernst,

    das Thema ist wirklich ziemlich kompliziert und im Ernstfall auch ziemlich brisant, falls es zu einem Schadensfall kommt.

    Es fängt damit an, ob Du überhaupt einen zweiachsigen Anhänger ziehen darft (wenn es denn ein zweiachsiger Anhänger ist). Dafür ist in der Regel der Führerschein CE notwendig (der alte Füherschein 3 reicht nicht aus), Ausnahme sind Anhänger, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

    Die Personenbeförderung ist dann aber nur zur Sicherung der Ladung erlaubt, Du solltest also immer einen Ballen Stroh dabei haben und einen guten Draht zur Polizei haben.

    Im Ernstfall kann eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen, von den Konsequenzen im Falle eines (Personen-)Schadens will ich gar nicht reden.

    Eine Ausnahme bilden Brauchtumsveranstaltungen, dieses aber auch nur innerhalb einer bestimmten, abgesperrten, dafür ausgewiesenen Strecke.

    Dabei gelten die Bedingungen des "Merkblattes über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen".

    (Unter folgendem Link kannst Du die Datei im PDF-Format herunterladen: http://www.breckem.de/Service/Download/MerkblattMotivwagen.pdf".
    Man kann sie auch als Kopie bestellen beim Verkehrsblattverlag (www.verkehrsblatt.de)).

    Die zweite Alternative ist die Einzelzulassung eines Anhängers für den Personentransport, die Anforderungen gehen aber weit über das Ziel von Gelegenheitsfahrten hinaus.

    Eine andere Möglichkeit gibt es noch und diese ist auch rechtlich in Ordnung: Falls Du den Anhänger mit einem Schlepper ziehst, der eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis 6,0 km/h hat, ist er zulassungsfrei und darf auch einen Anhänger ziehen. Das Fahrzeug muß natürlich verkehrssicher sein und man sollte es auch auf jeden Fall versichern.

    Aber wer will schon mit 6,0 km/h durch die Lande ziehen.

    Was ich geschrieben habe ist natürlich noch längst nicht die ganze Wahrheit, es soll nur die Information beinhalten, daß Du Dich mit diesem Thema ernsthaft befassen mußt, falls Du Leute transportieren willst.

    Diesel-Grüße aus dem Norden

    Klaus Laage

    #91813

    Hallo Klaus,

    ich bin nicht sicher, ob ein Zug der rechtliche alle Bedingungen für den 6km/h-Betrieb erfüllt, nicht auch im Punkt Personenbeförderung wieder unter die "normalen" Regularieren fällt, sprich wie bereits von Dir erwähnt, der Personenaufenthalt auf der LAdefläche nur zur Ladungssicherung erlaubt ist.

    Auch die Aussage, das zwangsläufig jeder Zug (Traktor + Anhänger mit mehr als 2 Achsen, die sich über 99 cm auseinander befinden – also keine Tandemachse) nicht mehr mit der alten Klasse 3 zu fahren ist, ist meines Wissens nicht korrekt. Die Höchgeschwindigkeit spielt hier auch eine Rolle und da ein Porsche Diesel meistens nur 20 km/h läuft, kann man so ein Gespann oder Zug auch noch mit Klasse 3 fahren.

    Zusätzlich möchte ich betonen, daß der Verwendungszweck rein rechtlich nix mit der Zulassungsart zu tun hat. Will folgendes sagen, ist ein Gummiwagen seperat angemeldet und besitzt eine eigene Nummer, also keine Folgekennzeichen wie in der Landwirtschaft, darf trotzdem jemand ungeachtet der zul. Höchstgeschwindigkeit mit der alten Klasse 3 dieses Gespann fahren, wenn Anlass für den Transport ein l.o.f. Zweck ist. Persönlich hab ich sowieso kein Problem damit, da ich die alte Klasse 2 besitze.

    Aber vielleicht kann Herr Uwe Hilse sich hier mal äußern, er ist in diesem Gebiet sehr gut bewandert. Ich glaub, er setzt sich auch von berufswegen mit solchen Frage auseinander.

    Grüsse Michael

    #91815
    klaus-l.
    Administrator

    Hallo Michael,

    durch Beratung von verschiedenen Quellen einschließlich der zuständigen Fachbehörden bin ich zu der Meinung gekommen, daß alle Anhänger mit zwei echten Achsen nur mit Fühererschein CE oder 2 zu fahren sind, Ausnahme Anhänger für die LoF.

    Dabei ist völlig richtig, daß hierbei ausschließlich die Nutzung die rechtliche Möglichkeit schafft und nicht die Art der Zulassung.

    Eine Möglichkeit ist noch – das habe ich oben nicht erwähnt – die Führerscheinklasse C1E, hier gibt es aber eine wesentliche Einschränkung: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschreiten und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination nicht über 12,0 t liegen.

    Bei der Berücksichtigung der Geschwindigkeit kenne ich nur die Einschränkung aus der Fahrerlaubnis L, die das Fahren von Schleppern mit einer Höchstgeschweindigkeit von bis zu 32,0 km/h erlaubt, beim Mitführen von Anhängern eine Höchstgeschwindigkeit von 25,0 km/h vorschreibt.

    Da ich diese Frage eigentlich in meinem Leben noch endgültig klären wollte (und diese Frage im Forum schon öfters thematisiert worden ist), interessieren mich alle weiteren Informationen.

    Personenbefördernde Grüße

    Klaus Laage

    #91817

    moin leute,

    kann eigentlich nur jedem empfehlen, die finger von solchen planwagentouren zu lassen. bei uns in der ecke haben die sheriffs bislang immer ein auge zugedrückt. aber nach zwei schweren unfällen einer sogar mit einem toten, greifen die hier rigoros (schreibt man das so??) durch. wie schon weiter oben geschrieben, ist der personentransport nur zur ladungssicherung oder bei brauchtumsveranstaltungen erlaubt.
    was anderes ist es, wenn ihr einen hotemax vor dem planwagen spannt.

    allen immer eine tasse diesel im tank
    ludger

    #91819

    Moin Ludger,
    kommst Du zufällig aus Mittelhessen? Habe dort auch mal mit einem Herrn Götting beim Kauf unseres Juniors Kontakt gehabt.
    Hinsichtlich der Rechtschreibung: perfekt! (lat. rigoros: streng, unerbittlich, rücksichtslos) Aber in dem Zusammenhang haben die Sherriffs wohl recht: mittlerweile ist es ein ganz schönes Risiko, mit langsamen Gespannen auf der Straße zu fahren. Naja, und ob man 4-5 "ganze Kerle" braucht, um einen Strohballen auf´m Hänger festzuhalten – Pardon: zu sichern – ist auch fraglich… Beste Grüße aus Berlin, Klaus

    #91821

    hallo klaus,

    wenn einer um kurz vor 22.00 uhr den begriff moin verwendet, der kann doch nur aus dem norddeutschen kommen, oder?
    mein standort ist ca. 70 km unterhalb von bremen in einem kleinen kaff das sowieso keiner kennt, der mehr als 20 km von hier weg wohnt.

    ludger

    #91823

    Hallo,
    ich hab da mal vor längerer Zeit mit unserem Dorfsheriff drüber gesprochen mit den mehr als 3 Achsen: die Regelung ist seit der Einführung der EU-Führerscheine entfallen, wir haben da auch nichts gefunden das die Regelung noch besteht wenn der Schein noch nicht auf EU-Karte umgestellt ist.
    Ansonsten war es auf jeden Fall so das ein Zug mit mehr als 3 Achsen unabhängig von der Geschwindigkeit die Klasse 2 erforderte, von LoF-Zwecken abgesehen, hier gilt mit Wiederholungskennzeichen die Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h.

    Ich möchte noch drauf hinweisen das ich nicht vom Fach bin, dieser Eintrag kann Fehler enthalten, deswegen: ich übernehme keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Aussagen!!

    Gruß, Jörn

    #91825

    Mahlzeit Jörn,

    Deine Einschränkung ist ja echt süss. Bringt mich allerdings auch auf den Trichter, ebenso wie Jörn übernehme ich für meine oben getätigen Aussagen keine Gewähr, nicht dass nachher einer kommt: der hat aber gesagt.

    Also viel Spass bei der nächsten Vatertagstour, wenn 5 bis 6 Kerle bei einer beschaulichen Fahrt überland einen 1 Jahr alten Strohballen sichern und das mit einer ordentlichen Bierfahne. Nur bitte denkt daran, der Strohballen alleine reicht nicht, jetzt braucht Ihr auch noch ein Haustier, welches als Unterlage auf das Stroh angewiesen ist. Ob das lohnt für 5 Stunden Spass, ich weiß nicht?

    Grüsse Michael

    #91827
    Fabian
    Teilnehmer

    ich übernehme kein gewähr für die aussage:
    mir kam irgend wie zu ohren das man ernte hälfer auf allen hängern die keine von machinen beweglichen teile auf dem boden haben (ladewagen,miststreuer)erlaubt sei ich weiß nich obs stimmt aber wo wir in ulaub fahren (wir helfen dort gern und oft icon_biggrin.gif ) wird das immer so gemacht stichwort kartoffel acker den rest ausbuddeln :question:

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