Länge Ackerschiene Junior, Master

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    Beiträge
  • #39361
    Schmauder
    Teilnehmer

    Hallo Kollegen,

    ich will mir Ackerschienen machen und würde mich gerne an den Originalmaßen orientieren. Deshalb folgende Frage:
    Wie lang ist die Ackerschiene und welchen Bolzenabstand hat sie bei
    Junior (mit Eckerle Hydraulik) und Master (bzw. Super 318/319)?
    Wer kann da bitte für mich messen.

    Herzlichen Dank
    Martin

    #113641
    Ferdinand2
    Teilnehmer

    Hallo Martin,
    habe eine Ackerschiene für die Junior-Hydraulik bei Senger erstanden. Wenn Du sie Dir immer noch selbst anfertigen willst, kann ich Dir die Maße mit Foto übermitteln.
    Schraubergrüße
    Ferdi2

    #113643
    Schmauder
    Teilnehmer

    Hallo Ferdi,

    ich hab die Länge vom 217 genommen – ist ja die gleiche Aufhängung. Kann in ein paar Wochen besichtigt werden.
    Gruß
    Martin

    #113645
    Dieselchef
    Teilnehmer

    Hallo Ferdi,
    wir wollen uns auch eine Ackerschine für einen Junior 108 mit Eckerle Hydraulik bauen. Würde mich freuen, wenn du mir ein Foto und die Maße schicken kannst.
    Gruß
    Guido

    #113647
    Schmauder
    Teilnehmer

    Ich bin dann doch bei ebay fündig geworden und habe nicht selbst gesägt, gebohrt und geschweißt.
    Ackerschiene, L = 1300-1350mm
    d = 20 mm, Bolzenabstand ca. 600 mm, Kat 1
    Vieleicht kann Ferdi ja noch seine Maße durchgeben.

    Gruß
    Martin

    #113649
    KHG245
    Teilnehmer

    Hallo
    Ich habe mir eine beim Landmaschienen-Händler gekauft,kurze ausführung mit Prüfzeichen für 40,00€.
    Was ist mit dem Selbsbauen ?,was ist mit dem Prüfzeichen ?
    Bei einem Unfall, was man nicht hofft,was ist mit dem Versicherungsschutz ?
    Diese Sachen sollte man klären,bevor man eine selbst baut.
    Gruß aus Hessen
    KHG

    #113651
    Schmauder
    Teilnehmer

    Ich gehe mal davon aus, dass derjenige der sich an die Sache traut auch Ahnung hat. D. h. er nimmt geeignetes Material und kann schweißen. Wenn man sich an die Originalmaße hält, dann hat das in der Regel auch hohe Sicherheitsreserven.

    Gruß
    Martin

    #113653
    KHG245
    Teilnehmer

    Hallo
    Ich will keinem unterstellen daß er nicht Schweißen kann,
    aber was ist wenn es zu einem Unfall kommt,und es wird festgestellt das das keine Originale ist und somit die Betriebserlaubnis erlischt ?
    Gruß aus Hessen
    KHG

    #113655
    superl
    Teilnehmer

    Wo ist denn auf einer Ackerschiene ein Prüfzeichen ?
    Ich hab noch keins gesehen.
    Das heutige Material ist sicher besser als das in den 60iger Jahren.

    Gruß

    K.H.Schäfer

    #113657
    Bobie01
    Teilnehmer

    Hallo
    Ich weiß ja nicht ob ihr das schon wusstet aber mit einer Ackerschiene darf man so oder so nichts auf der öffentlichen Straße ziehen (Kugelkopf etc)auf alles mit Prüfzeichen und was sonst noch gezeichet ist die Kombi ist nicht zulässig

    #113659
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo,
    vielleicht hilft ein Blick un die StVZO:

    § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
    1.Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35c);
    1a.Luftreifen (§ 36 Abs. 1a);
    2.Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);
    3.Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
    4.Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);
    5.Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;
    6.Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
    a)Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z.B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
    b)Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
    c)Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,
    d)Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
    e)Langbäumen,
    f)Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

    weiterhin der angesprochene § 43:
    § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
    (1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit – auch bei der Bedienung der Kupplung – gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muß bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muß jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

    mfg Andreas

    #113661
    fly998
    Teilnehmer

    "Bobie01" schrieb:

    Hallo
    Ich weiß ja nicht ob ihr das schon wusstet aber mit einer Ackerschiene darf man so oder so nichts auf der öffentlichen Straße ziehen (Kugelkopf etc)auf alles mit Prüfzeichen und was sonst noch gezeichet ist die Kombi ist nicht zulässig

    Das würde ich so nicht unterschreiben. In meinen Papieren ist der Kugelkopf auf der Ackerschiene eingetragen. Somit darf ich ganz legal einen PKW Anhänger ziehen.

    Gruß Marco

    #113663
    Bobie01
    Teilnehmer

    Laut der Zulassungsstelle bei mir nicht da nirgends geschrieben steht was die Ackerschiene bei dieser Belastung aushält. Ja der gesunde Menschenverstand weiß dass das ein Kinderspiel ist für die Ackerschiene aber wenn ein Unfall geschieht zahl niemand.Ich bekam von so einem Herr den Tipp dass wenn man sich eine feste Kupplung baut welche ans Getriebe schraubt wird ist es möglich jedoch braucht man Zertifikate der Schweißnähte, des Stahls ,der Konstruktion und der Bohrungen im Getriebe.Da sag ich mir einfach lass es sein und schweiß einen eigenen Anhänger und fahr mit dem Zulassungsfrei bis 25km/h

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