Anhänger – Umbau mit TÜV-Problemen???

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  • #39373
    Scoobi
    Teilnehmer

    Hallo Porschianer!

    Melde mich mal wieder bei euch, nachdem mein Standard 238 endlich auf der Zielgeraden ist… War wirklich ein langer Weg, der nicht nur Mühe gekostet hat…

    Nachdem nun der komplette Motor zerlegt, vieles erneuert und alles wieder zusammengesetzt wurde, alles lackiert und nun kurz vor dem Zusammenbau ist, habe ich einen Anhänger "ausgegraben", den ich günstig kaufen konnte.

    Der Anhänger stammt von der Feuerwehr (ein sogenannter BSA, an welchem Schläuche aufgewickelt wurden), ist Baujahr 1961 und ist in einem sehr guten Zustand. Beleuchtung mit Richtungsanzeiger funktioniert.

    Ich würde gerne den Anhänger mit einem Sitz und einer Transportkiste ausstatten und frage mich nun, ob das Probleme beim Tüv geben könnte. Fraglich ist für mich, ob der Anhänger überhaupt zum Tüv muss, da der Trecker ja eh nur 25km/h fährt. Problematisch erscheint mir auch, dass ich mit dem Anhänger auch Personen "befördern" möchte.

    Gibt das Probleme oder muss der Anhänger überhaupt zum Tüv?? Oder funktioniert das nach dem Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter?"

    Muss der Anhänger auch versichert werden und wenn ja, we teuer ist das überhaupt?

    Ihr seht also: Fragen über Fragen… Für "zweckdienliche" Antworten und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.

    Gruß

    Constanin

    #113679
    218erH
    Teilnehmer

    Hallo,

    wegen den Sitzplätzen mußt Du am besten direkt mit dem TÜV/GFÜ/Dekra
    abklären.

    Wegen der Zulassung: der Anhänger ist prinzipiell erstmal Zulassungsfrei, wird mit dem Folgekennzeichen des Schleppers markiert.

    Für den technischen Zustand bist DU VERANTWORTLICH. icon_idea.gif
    Allerdings muß für den Anhänger eine Betriebserlaubnis (wie früher beim Mofa icon_lol.gif) vorhanden sein.

    Gruß icon_lol.gif

    #113681
    rednose
    Teilnehmer

    Hallo Constantin,
    zum Personentransport auf deinem Anhänger: im Regelfall ein klares Nein.
    Personen dürfen auf einem Anhänger nur zu Ernteeinsätzen in landwirtsch. Betrieben befördert werden. Ansonsten wäre eine aufwändige Einzelgenehmigung (wurde mal in einer älteren "Oldtimer Traktor" abgehandelt)zu beantragen.

    Folgekennzeichen: nur wenn Schlepper "grün" und lof- Nutzung vorliegt. Dürfte bei einem alten Feuerwehranhänger aber schwer zu argumentieren sein.

    Also: HU und Anmeldung. Sollte aber kein zu grosses Problem werden.(Bemühe dazu mal die Suchfunktion)
    Kosten nach Anmeldung für Steuer und Versicherung:
    jeweils 20,- EU ?
    Also durchaus finanzierbar, oder: wo kein Kläger….

    Gruß
    Bernhard

    #113683
    218erH
    Teilnehmer

    "rednose" schrieb:

    Folgekennzeichen: nur wenn Schlepper "grün" und lof- Nutzung vorliegt. Dürfte bei einem alten Feuerwehranhänger aber schwer zu argumentieren sein.

    Moin Bernhard,

    das ist "Kappes"!

    Das "grüne Nummernschild" gibt nur Auskunft, daß das Fzg.
    Steuerbefreit ist.
    Auch eine Kombination "schwarz" und "grün" ist, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind, möglich.
    Siehe Speditionen.

    Den Rest, wie beschrieben: persönlich klären. icon_idea.gif

    Gruß icon_lol.gif

    #113685
    roterdiesel
    Teilnehmer

    Nachdem ich mich lang und breit mit dem Thema auseinandergesetzt habe, muß ich Bernhard recht geben. Der Anhänger braucht eine eigeneTÜV – Abnahme und eigene Papiere. Personen dürfen generell nur auf Anhängern mit grünem Nummernzeichen zum – oder vom Acker/ Feld gefahren werden. " Wo kein Kläger , da kein Richter " ist zwar gut , solange es gut geht. Ich kenne einen Fall, da ging es lange gut, dann kamen 6 leichtverletzte und eine Schwerverletzte, weil der Hänger mutwillig während der Fahrt umgekippt wurde. Die Versicherung kündigt dann sofort und man hat die Kosten selber an der Backe. Also, von mir ein klares " nein " zum Personentransport.
    Ausnahme : spezielle Anhänger mit Sitzplätzen, TÜV abgenommen und dann nur 6 km / h

    Gruß Toni

    #113687
    Scoobi
    Teilnehmer

    Hallo Porschianer,

    scheint ja echt eine Wissenschaft für sich zu sein… Genau das ist mein Problem – man hört bzw. liest die unterschiedlichsten Meinungen und Erfahrungen bezüglich der Hängerzulassung und der -nutzung. Keiner kann einem aber genau und verbindlich sagen, was nun Sache ist. Ich hatte gehofft, das irgendjemand einen Hänger auch umgebaut und dann angemeldet hat.

    Ich werde mal den Landmaschinentechniker meines Vertrauens (der ja eigentlich Kontakte zum Tüv haben müsste…) mit meinem Fall "betrauen" – der soll mal den Tüv-Menschen befragen. Ich werde euch von den Ergebnissen berichten.

    Falls dennoch jemand etwas konkreteres weiss – her mit den Infos… icon_wink.gif

    Gruß

    Constantin

    #113689
    218erH
    Teilnehmer

    "RoterDiesel" schrieb:

    Ausnahme : spezielle Anhänger mit Sitzplätzen, TÜV abgenommen und dann nur 6 km / h

    Gruß Toni

    Auch Kappes!

    Erstens gibts für 6 km/h Fahrzeuge keinen TÜV und Zulassung,
    und zweitens wäre dann jeder Hakko oder Agria Einachser mit Fahrhänger illegal, da schneller als 6 km/h!

    Dafür gibt es, wie für den Anhänger, bis 25 km/h nur eine BE die vorhanden und mitgeführt werden muß.

    Gruß icon_lol.gif

    #113691
    raimund
    Teilnehmer

    Hallo,
    der einzige der hier "Kappes" erzählt ist 218er.

    Die Kombination schwarz/grünes Kennzeichen gibt es bei Speditionen, aber hier zahlt der Spediteur für seinen LKW eine höhere Steuer, dafür ist dann der Auflieger/Anhänger steuerfrei und bekommt ein grünes Kennzeichen. Für den "normal" versteuerten Traktor mit schwarzem Kennzeichen ist ein grünes Folgekennzeichen unzulässig. Das grüne Folgekennzeichen ist nur dann zugelassen wenn der Halter des Anhängers eine Zugmaschine mit grünem Kennzeichen hat.

    Der Personentransport auf Anhängern ist grundsätzlich verboten! Ausnahme ist nur ein lof-Zweck.
    Für einachsige Zugmaschinen wie Hako oder Agria gelten andere Zulassungsbestimmungen. Die Sitzkarre hinter einer Einachszugmaschine gilt nicht als Anhänger im eigenlichen Sinn, da dieser "Anhänger" nur in verbindung mit diesem Einachser verwendet werden kann. Hat die Sitzkarre eine Ladefläche so gilt aber auch hier, das nur Personentransport zu lof-Zwecken erlaubt ist.

    @Constantin: Für den Feuerwehranhänger bleibt wohl nur eine Zulassung ohne Sitz und mit schwarzem Kennzeichen, da sich ein lof-Zweck für diesen Anhänger wohl nur schwer begründen läßt.

    Gruß, Raimund

    #113693

    Für alle, die in die Themen Zulassung, Anhänger, schwarze und grüne Kennzeichen tiefer einsteigen wollen, die Vorschriften kennenlernen möchten, Nicht- oder Halbwissen erweitern oder einfach auf der sicheren Seite sein möchten, sei das Buch von Holger Karp "Mit dem Traktor im Straßenverkehr- Alles was Recht ist" empfohlen.
    (z.B. http://www.schwungrad-versand.de/Schlepperbaugeschichte/Spezielle-Themen/Mit-dem-Traktor-im-Strassenverkehr-Alles-was-Recht-ist.html )
    Gut verständlich mit Erklärungen und Begründungen ist es kein einfaches "Pragraphenbuch" sondern eine lehrreiche Grundlage.
    Ob nach dem Studium der ein oder andere dann noch mit ruhigem Gewissen fährt, kann ich allerdings auch nicht garantieren…
    (Raimund hat es auch gelesen und weiß, wovon er spricht).

    Gruß, Jan

    Noch ein konkretes Beispiel:
    An meinem AP 17-I läuft an dem auf der starren Ackerschiene montierten und in den Papieren eingetragenen Kugelkopf ein Anhänger Bj 1949 (zGG 400 kg, ungebremst) mit eigener eingeschlagener Fahrgestellnummer. Damit war es nach der Restaurierung problemlos möglich, nach erfolgreicher TÜV- Abnahme einen Brief zur Zulassung zu erhalten. Anhänger hat nun ein eigenes Kennzeichen, muss alle 2 Jahre zum TÜV (28 Euro), kostet 14 Euro Steuer und 10 Euro Versicherung pro Jahr (und darf sogar an einem PKW bis 80 km/h gezogen werden!)

    #113695
    stefanlindner
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe das Thema mit dem Anhänger Anfang des Jahres versucht und einiges an Lehrgeld dafür bezahlt. Also grundsätzlich ist es verboten auf Anhängern Personen zu befördern, es sei denn, der Hänger ist für LOF Zwecke mit einem grünen Kennzeichen versehen. Dann darf der aber auch nur dafür genutzt werden, also Fahrten zum Treckertreff sind damit tabu. Bei Anmeldung mit schwarzem Kennzeichen muss man meistens erstmal eine Vollabnahme bei TÜV machen, um überhaupt einen Fahrzeugbrief zu bekommen. Dann kann es evtl. Ausnahmen für den Personentransport geben. Das wird nach zwei Verordnungen bewertet:
    (http://www.brauchtumsveranstaltungen.de/index.html),
    da es dafür kein Gesetz gibt. Eine für Planwagen und eine für sogenannte Feldrundfahrten. So und jetzt kommt vermutlich das K.O. für deinen Anhänger, welches mich auch ereilt hat. Der Anhänger muss zwei Achsen haben und auflaufgebremst sein. Ich vermute, dein Feuerwehranhänger wird eine Achse habe und keine Bremse.
    Wenn du damit zum TÜV fährst, solltest du eine Fahrgestellnummer irgendwo auf der Achse haben , sonst kann alles technisch OK sein, aber die Bescheinigung bekommst du nicht, dann wird ein "Nachforschungsantrag "(oder so ähnlich) gestellt und das dauert.
    Meinen Anhänger (Einachser und ungebremst) habe ich nicht für den Personentransport zugelassen bekommen, (obwohl für LOF Zwecke damals mit Sitzen gebaut). Selbst mit besten Kontakten zum TÜV hat das nicht funktioniert.
    Also erkundige dich vorher beim TÜV was du alles brauchst, dann kannst du dir viel Mühe und Ärger ersparen. Solltest du dennoch Erfolg haben, lass es muich bitte wissen, so ganz aufgegeben habe ich bislang auch nicht.
    Gruß, Stefan

    #113697
    Scoobi
    Teilnehmer

    Das hört sich nicht gut an für mein Vorhaben – auf meinem Porsche ist halt nur eine Sitzbank für eine weitere Person. So bin ich eben auf die geniale Idee gekommen, einen vom Baujahr und Optik passenden Anhänger umzubauen… Naja, mal schauen, was daraus wird…

    Lieben Dank für eure Antworten. Ich werde euch von meinen Erfahrungen berichten!!

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